KI-generierter Inhalt nach Art. 50 AI Act. Diesen Artikel hat ein KI-System auf Vorgaben unseres Redaktionsteams verfasst, mit menschlicher Endredaktion. Sie sehen die Kennzeichnung im fettgedruckten Header — genau diese Form von sichtbarem Hinweis wird ab dem 2. August 2026 für jede deutsche Website Pflicht, die generative-AI-Inhalte veröffentlicht.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 — kurz AI Act — ist seit 1. August 2024 in Kraft. Verschiedene Regelungen treten gestaffelt in Kraft. Art. 50 (Transparenzpflichten für KI-Anwender) wird ab dem 2. August 2026 anwendbar. Drei Monate ab heute.
Was Art. 50 konkret verlangt
Art. 50 AI Act regelt vier Transparenzpflichten für Betreiber, die KI-Systeme einsetzen oder KI-generierte Inhalte verbreiten.
1. Chatbots und KI-Interaktionssysteme
Wenn ein Nutzer mit einem KI-System interagiert — Chatbot, Sprachassistent, automatischer Service-Agent — muss er klar darüber informiert werden, dass er nicht mit einem Menschen kommuniziert, sofern das aus den Umständen nicht offensichtlich ist.
Konkret: Ein Live-Chat-Widget mit «Anna», das tatsächlich von GPT-4 betrieben wird, braucht einen sichtbaren Hinweis «KI-Assistent». Eine Avatar-Begrüßung ohne Kennzeichnung erfüllt die Anforderung nicht.
2. Synthetische Inhalte (Audio, Bild, Video, Text)
KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar markiert sein — typischerweise durch Wasserzeichen, Metadaten oder kryptografische Signaturen. Zusätzlich verlangt der AI Act eine menschenlesbare Kennzeichnung dort, wo der Inhalt veröffentlicht wird.
Für ein KI-generiertes Hero-Image auf der Startseite bedeutet das: das Bild muss eine sichtbare Markierung tragen («KI-generiert», «AI-generated» oder gleichwertig).
3. Deepfakes
Manipulierte oder synthetisch generierte Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse abbilden, sind explizit als solche zu kennzeichnen — ohne Ausnahme.
4. KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses
Wenn KI Texte erzeugt, die der Öffentlichkeit zur Information zugänglich gemacht werden — Blog-Posts, Pressetexte, Newsletter-Beiträge — und das Thema öffentliches Interesse berührt, muss klar offengelegt werden, dass der Text maschinell erzeugt wurde.
«Öffentliches Interesse» ist im AI Act nicht abschließend definiert. Aktuelle Auslegung der Kommission und der nationalen Aufsichten neigt dazu, dies weit zu fassen — Compliance-Themen, Rechts-Themen, Datenschutz-Themen sind vom Public-Interest-Konzept umfasst.
Wer ist betroffen
Praktisch jeder, der auf seiner Website:
- einen Chatbot, Live-Chat-Widget oder Sprachassistenten einsetzt (auch Standard-Plugins wie Tidio, Crisp, Intercom-AI mit GPT-Backend)
- KI-generierte Hero-Images, Stock-Bilder, Avatar-Illustrationen verwendet (Midjourney, DALL-E, Stable Diffusion, Higgsfield etc.)
- automatisch generierte Texte publiziert (generative-AI-Blog-Posts, Newsletter, Produktbeschreibungen)
- Voice-over-Videos mit KI-generierter Sprache veröffentlicht (ElevenLabs, Synthesia etc.)
Nicht betroffen: rein menschlich erstellte Inhalte, statische Stockfotos aus Pre-AI-Datenbanken, klassische TYPO3- oder WordPress-Beiträge ohne KI-Beteiligung.
Wie eine korrekte Kennzeichnung aussieht
| Inhaltsart | Mindestanforderung |
|---|---|
| Chatbot | Sichtbares Label «KI-Assistent» / «KI-Chatbot» im Widget-Header |
| KI-Bild | Sichtbarer Text-Overlay oder Caption «KI-generiert» / «AI-generated» |
| KI-Text | Banner am Beitragsanfang oder im Header («KI-generierter Inhalt nach Art. 50 AI Act») |
| KI-Video | Sichtbares Wasserzeichen + maschinenlesbare Metadaten |
| Voice-over | Text-Hinweis im Description-Feld der Videoplattform |
Symbol-only Markierungen (nur ein KI-Icon ohne Text) erfüllen die Anforderung nicht — sie sind nicht für alle Nutzer eindeutig verständlich, insbesondere nicht für Screenreader-Nutzer.
Was Sie jetzt tun sollten
- KI-Inventar erstellen: Welche KI-Tools sind auf Ihrer Website oder in Ihrem Funnel im Einsatz? Chatbots, Bildgeneratoren, Text-Tools, Stimmen?
- Kennzeichnungs-Lücken identifizieren: Wo ist KI-Inhalt heute unmarkiert?
- Markierungs-Standard festlegen: Einheitliche Formulierung («KI-generiert», «KI-Assistent») über alle Touch-Points.
- Datenschutzerklärung anpassen: KI-Tools als Auftragsverarbeiter listen (DSGVO Art. 30) — falls noch nicht erfolgt.
- Test mit Compliance-Scanner: Unsere Module
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Wir machen, was wir verlangen
Diesen Artikel hat ein KI-System geschrieben — mit sichtbarer Kennzeichnung im Header. Wir verwenden KI-generierte Hero-Bilder im Blog — jedes mit Caption «KI-generiert». In unserem Chat-Widget steht «KI-Assistent», nicht ein Phantasie-Vorname.
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