BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Der vollständige Text des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. In Kraft seit dem 28. Juni 2025. Umsetzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Paragraphen, die unser Scanner automatisch prüft, sind entsprechend gekennzeichnet.
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Jetzt kostenlos prüfen§ 1Zweck und Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
§ 4Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
§ 5Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
§ 6Pflichten des Herstellers
§ 7Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 8Bevollmächtigter des Herstellers
§ 9Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 10Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 11Pflichten des Händlers
§ 12Einführer oder Händler als Hersteller
§ 13Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
§ 14Pflichten des Dienstleistungserbringers
§ 15Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 16Grundlegende Veränderungen
§ 17Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
§ 18EU-Konformitätserklärung für Produkte
§ 19CE-Kennzeichnung
§ 20Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
§ 21Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 22Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 23Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
§ 24Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
§ 25Unterstützungsverpflichtung
§ 26Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
§ 27Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
§ 28Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 29Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 30Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
§ 31Veröffentlichung von Informationen
§ 32Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
§ 33Rechtsbehelfe
§ 34Schlichtung
§ 35Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
§ 36Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 37Bußgeldvorschriften
§ 38Übergangsbestimmungen