§ 312k BGB · Kündigungsbutton
Verträge hier kündigen
Gemäß § 312k BGB bieten wir Ihnen diese Kündigungsmöglichkeit ohne Login an. Ihre Kündigung ist mit Zugang wirksam; den Eingang bestätigen wir Ihnen sofort per E-Mail.
Vor dem Kündigen · kurze Hinweise
- Sie können Ihr Abonnement auch jederzeit im eingeloggten Bereich unter „Abonnement verwalten" kündigen (über das Stripe-Portal).
- Die Kündigung wird zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode wirksam — bereits gezahlte Beiträge werden nicht anteilig erstattet.
- Nach Eingang senden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung per E-Mail in Textform gemäß § 312k Abs. 4 BGB — mit Datum und Uhrzeit des Zugangs.
- Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@dsgvo.pro.