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§ 72 BDSG – Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen

§ 72 BDSG – Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen

Der Verantwortliche hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten so weit wie möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen zu unterscheiden. Dies betrifft insbesondere folgende Kategorien:

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