§DSGVO.pro

Kapitel 11 · Schlussbestimmungen

Art. 99DSGVO

Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 99 – Inkrafttreten und Anwendung

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 27. April 2016.