Kapitel 5 · Teil 5. Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen · Abschnitt 3. Schlussbestimmungen
§ 140UrhG
Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
§ 140 – Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
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