Kapitel 1 · Teil 1. Urheberrecht · Abschnitt 5. Rechtsverkehr im Urheberrecht · Unterabschnitt 1. Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
§ 28UrhG
Vererbung des Urheberrechts
§ 28 Vererbung des Urheberrechts
(1)Das Urheberrecht ist vererblich.
(2)Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.