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Kapitel 1 · Teil 1. Urheberrecht · Abschnitt 5. Rechtsverkehr im Urheberrecht · Unterabschnitt 1. Rechtsnachfolge in das Urheberrecht

§ 28UrhG

Vererbung des Urheberrechts

§ 28 Vererbung des Urheberrechts

(1)Das Urheberrecht ist vererblich.

(2)Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.