§356a Widerrufsbutton Scanner — Sind Sie zum 19. Juni bereit?
Ab 19.06.2026 muss jeder deutsche B2C-Online-Shop einen Widerrufsbutton bereitstellen. Wir prüfen in 60 Sekunden, ob Ihr Shop die neue Pflicht erfüllt — und sagen Ihnen konkret, was zu tun ist.
Was ist §356a BGB?
Eine erfüllbare Pflicht — nicht mehr und nicht weniger. Hier die Eckpunkte im Klartext.
B2C-Online-Shops müssen einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton bereitstellen, mit dem Verbraucher ihren Widerruf vollständig online erklären können. Vorgesehen ist die Beschriftung „Vertrag widerrufen“, ergänzt um ein Online-Widerrufsformular und eine Empfangsbestätigung.
Alle Anbieter, die Verbrauchern in Deutschland Waren oder Dienstleistungen mit gesetzlichem Widerrufsrecht online verkaufen — also klassisches B2C. Reine B2B-Geschäfte ohne Verbraucherbezug fallen nicht darunter.
19. Juni 2026. Ab diesem Datum gilt die Pflicht. Bestehende Shops haben keine Übergangsfrist im klassischen Sinn — der Button muss am Stichtag live sein.
Fehlt der Widerrufsbutton oder ist er nicht korrekt eingebunden, verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate + 14 Tage — und zwar pro Bestellung.
Das ist ein Rechenbeispiel für einen einzigen Monat. Über mehrere Monate kumuliert sich das offene Widerrufsvolumen. Die Pflicht ist aber technisch überschaubar — ein korrekt eingebundener Button schließt das Fenster wieder auf 14 Tage.
Wie funktioniert unser §356a-Scanner?
In 60 Sekunden vom Shop-URL zum belegten Bericht. Vier Schritte, vollständig automatisiert.
URL eingeben
Sie geben die URL Ihres Online-Shops ein. Keine Registrierung, kein Account, kein Setup.
Automatische Prüfung
Wir öffnen Ihren Shop mit einem echten Browser, durchsuchen Bestellprozess und Account-Bereich nach dem Widerrufsbutton und prüfen Beschriftung sowie Verlinkung.
Konkrete Empfehlungen
Sie erhalten einen Bericht: Was vorhanden ist, was fehlt, wie die Beschriftung lauten muss und wo der Button technisch eingebunden gehört.
Beweis-Anker
Jede Feststellung ist mit Quelle und HTML-Ausschnitt belegt — nachvollziehbar dokumentiert für Sie und Ihre Rechtsabteilung.
Vorhandensein eines Widerrufsbuttons im Bestellprozess und Account-Bereich.
Korrekte Beschriftung („Vertrag widerrufen“ o. ä.) und gesetzeskonforme Formulierung.
Erreichbarkeit ohne Login und Position im Bestellprozess.
Anbindung an ein Widerrufsformular mit Bestätigungsseite und Empfangsbestätigung.
Klein anfangen — bei Bedarf erweitern
Der §356a-Check ist Teil unseres Premium-Modulsets — Pro-Tarif ab €19/Monat. Inklusive aller 33 Module, fortlaufendes Monitoring und 150 Scans monatlich. Agency für mehrere Shops und Teams. Der kostenlose Scan deckt die Standard-Compliance ab; §356a bleibt im Ergebnis gesperrt.
3 Scans pro Monat zur Evaluation. Deckt die Standard-Compliance ab (Cookie, Impressum, Datenschutz, Tracking, Schrems II). §356a Widerrufsbutton ist Premium und wird im Ergebnis als gesperrt angezeigt. Keine Kreditkarte, kein Account.
Standard-Scan starten§356a Widerrufsbutton zusammen mit KI-Transparenz, KI-Datenverarbeitung, erweiterter Sicherheitsprüfung sowie allen Standardmodulen (Cookie, Impressum, Datenschutz, Tracking, Schrems II). 150 Scans pro Monat, fortlaufendes Monitoring, 5 Websites — €19/Monat. Agency €89/Monat für mehrere Shops und Teams.
Tarife ansehen§356a BGB im Klartext
01Wann tritt §356a BGB in Kraft?
02Was ist ein Widerrufsbutton genau?
03Wie unterscheidet sich §356a vom §312k Kündigungsbutton?
04Wie kann ich meinen Shop prüfen?
05Was bedeutet die Verlängerung der Widerrufsfrist konkret?
§356a-Check für Ihren Shop — jetzt kostenlos
Bis zum 19.06.2026 sind es nicht mehr viele Wochen. 60 Sekunden reichen, um den aktuellen Stand zu sehen.
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