§356a Widerrufsbutton Scanner — ist Ihr Shop schon konform?
Seit 19.06.2026 muss jeder deutsche B2C-Online-Shop einen Widerrufsbutton bereitstellen. Wir prüfen in 60 Sekunden, ob Ihr Shop die Pflicht erfüllt — und sagen Ihnen konkret, was zu tun ist.
Was ist §356a BGB?
Eine erfüllbare Pflicht — nicht mehr und nicht weniger. Hier die Eckpunkte im Klartext.
B2C-Online-Shops müssen einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton bereitstellen, mit dem Verbraucher ihren Widerruf vollständig online erklären können. Vorgesehen ist die Beschriftung „Vertrag widerrufen“, ergänzt um ein Online-Widerrufsformular und eine Empfangsbestätigung.
Alle Anbieter, die Verbrauchern in Deutschland Waren oder Dienstleistungen mit gesetzlichem Widerrufsrecht online verkaufen — also klassisches B2C. Reine B2B-Geschäfte ohne Verbraucherbezug fallen nicht darunter.
19. Juni 2026. Ab diesem Datum gilt die Pflicht. Bestehende Shops haben keine Übergangsfrist im klassischen Sinn — der Button muss am Stichtag live sein.
Fehlt der Widerrufsbutton, ist das regelmäßig zugleich ein Belehrungsmangel — dann beginnt die Widerrufsfrist nicht und verlängert sich von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate + 14 Tage (§356 Abs. 3 BGB). Zusätzlich ist ein fehlender Button voraussichtlich abmahnfähig (UWG).
Die genaue Folge hängt vom Einzelfall ab. Die Pflicht selbst ist technisch überschaubar — ein korrekt eingebundener Button samt aktueller Widerrufsbelehrung schließt das Fenster wieder auf 14 Tage.
Wie funktioniert unser §356a-Scanner?
In 60 Sekunden vom Shop-URL zum belegten Bericht. Vier Schritte, vollständig automatisiert.
URL eingeben
Sie geben die URL Ihres Online-Shops ein. Keine Registrierung, kein Account, kein Setup.
Automatische Prüfung
Wir öffnen Ihren Shop mit einem echten Browser, durchsuchen Bestellprozess und Account-Bereich nach dem Widerrufsbutton und prüfen Beschriftung sowie Verlinkung.
Konkrete Empfehlungen
Sie erhalten einen Bericht: Was vorhanden ist, was fehlt, wie die Beschriftung lauten muss und wo der Button technisch eingebunden gehört.
Beweis-Anker
Jede Feststellung ist mit Quelle und HTML-Ausschnitt belegt — nachvollziehbar dokumentiert für Sie und Ihre Rechtsabteilung.
Vorhandensein eines Widerrufsbuttons im Bestellprozess und Account-Bereich.
Korrekte Beschriftung („Vertrag widerrufen“ o. ä.) und gesetzeskonforme Formulierung.
Erreichbarkeit ohne Login und Position im Bestellprozess.
Anbindung an ein Widerrufsformular mit Bestätigungsseite und Empfangsbestätigung.
Klein anfangen — bei Bedarf erweitern
Der §356a-Check ist Teil unseres Premium-Modulsets — Pro-Tarif ab €19/Monat. Inklusive aller 33 Module, fortlaufendes Monitoring und 150 Scans monatlich. Agency für mehrere Shops und Teams. Der kostenlose Scan deckt die Standard-Compliance ab; §356a bleibt im Ergebnis gesperrt.
3 Scans pro Monat zur Evaluation. Deckt die Standard-Compliance ab (Cookie, Impressum, Datenschutz, Tracking, Schrems II). §356a Widerrufsbutton ist Premium und wird im Ergebnis als gesperrt angezeigt. Keine Kreditkarte, kein Account.
Standard-Scan starten§356a Widerrufsbutton zusammen mit KI-Transparenz, KI-Datenverarbeitung, erweiterter Sicherheitsprüfung sowie allen Standardmodulen (Cookie, Impressum, Datenschutz, Tracking, Schrems II). 150 Scans pro Monat, fortlaufendes Monitoring, 5 Websites — €19/Monat. Agency €89/Monat für mehrere Shops und Teams.
Tarife ansehen§356a BGB im Klartext
01Seit wann gilt die §356a-BGB-Pflicht?
02Was ist ein Widerrufsbutton genau?
03Wie unterscheidet sich §356a vom §312k Kündigungsbutton?
04Wie kann ich meinen Shop prüfen?
05Was droht ohne Widerrufsbutton?
§356a-Check für Ihren Shop — jetzt kostenlos
Bis zum 19.06.2026 sind es nicht mehr viele Wochen. 60 Sekunden reichen, um den aktuellen Stand zu sehen.
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