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§356a BGB · gilt seit 19.06.2026

§356a Widerrufsbutton Scanner — ist Ihr Shop schon konform?

Seit 19.06.2026 muss jeder deutsche B2C-Online-Shop einen Widerrufsbutton bereitstellen. Wir prüfen in 60 Sekunden, ob Ihr Shop die Pflicht erfüllt — und sagen Ihnen konkret, was zu tun ist.

01 · Das Gesetz

Was ist §356a BGB?

Eine erfüllbare Pflicht — nicht mehr und nicht weniger. Hier die Eckpunkte im Klartext.

Was das Gesetz verlangt

B2C-Online-Shops müssen einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton bereitstellen, mit dem Verbraucher ihren Widerruf vollständig online erklären können. Vorgesehen ist die Beschriftung „Vertrag widerrufen“, ergänzt um ein Online-Widerrufsformular und eine Empfangsbestätigung.

Wer betroffen ist

Alle Anbieter, die Verbrauchern in Deutschland Waren oder Dienstleistungen mit gesetzlichem Widerrufsrecht online verkaufen — also klassisches B2C. Reine B2B-Geschäfte ohne Verbraucherbezug fallen nicht darunter.

Stichtag

19. Juni 2026. Ab diesem Datum gilt die Pflicht. Bestehende Shops haben keine Übergangsfrist im klassischen Sinn — der Button muss am Stichtag live sein.

Was passiert ohne Button

Fehlt der Widerrufsbutton, ist das regelmäßig zugleich ein Belehrungsmangel — dann beginnt die Widerrufsfrist nicht und verlängert sich von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate + 14 Tage (§356 Abs. 3 BGB). Zusätzlich ist ein fehlender Button voraussichtlich abmahnfähig (UWG).

Mit Button
14 Tage
Widerrufsfrist je Bestellung
Ohne Button (Belehrungsmangel)
bis 12 Monate
+ 14 Tage · §356 Abs. 3 BGB
Abmahn-Risiko
500–2.000 €
Mitbewerber/Verbände (UWG)

Die genaue Folge hängt vom Einzelfall ab. Die Pflicht selbst ist technisch überschaubar — ein korrekt eingebundener Button samt aktueller Widerrufsbelehrung schließt das Fenster wieder auf 14 Tage.

02 · Scan-Ablauf

Wie funktioniert unser §356a-Scanner?

In 60 Sekunden vom Shop-URL zum belegten Bericht. Vier Schritte, vollständig automatisiert.

01

URL eingeben

Sie geben die URL Ihres Online-Shops ein. Keine Registrierung, kein Account, kein Setup.

02

Automatische Prüfung

Wir öffnen Ihren Shop mit einem echten Browser, durchsuchen Bestellprozess und Account-Bereich nach dem Widerrufsbutton und prüfen Beschriftung sowie Verlinkung.

03

Konkrete Empfehlungen

Sie erhalten einen Bericht: Was vorhanden ist, was fehlt, wie die Beschriftung lauten muss und wo der Button technisch eingebunden gehört.

04

Beweis-Anker

Jede Feststellung ist mit Quelle und HTML-Ausschnitt belegt — nachvollziehbar dokumentiert für Sie und Ihre Rechtsabteilung.

Erkennt

Vorhandensein eines Widerrufsbuttons im Bestellprozess und Account-Bereich.

Prüft

Korrekte Beschriftung („Vertrag widerrufen“ o. ä.) und gesetzeskonforme Formulierung.

Testet

Erreichbarkeit ohne Login und Position im Bestellprozess.

Verifiziert

Anbindung an ein Widerrufsformular mit Bestätigungsseite und Empfangsbestätigung.

03 · Tarife

Klein anfangen — bei Bedarf erweitern

Der §356a-Check ist Teil unseres Premium-Modulsets — Pro-Tarif ab €19/Monat. Inklusive aller 33 Module, fortlaufendes Monitoring und 150 Scans monatlich. Agency für mehrere Shops und Teams. Der kostenlose Scan deckt die Standard-Compliance ab; §356a bleibt im Ergebnis gesperrt.

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3 Scans pro Monat zur Evaluation. Deckt die Standard-Compliance ab (Cookie, Impressum, Datenschutz, Tracking, Schrems II). §356a Widerrufsbutton ist Premium und wird im Ergebnis als gesperrt angezeigt. Keine Kreditkarte, kein Account.

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04 · Häufige Fragen

§356a BGB im Klartext

01Seit wann gilt die §356a-BGB-Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026. Seit diesem Stichtag müssen B2C-Online-Shops in Deutschland einen Widerrufsbutton bereitstellen, mit dem Verbraucher ihren Widerruf direkt online erklären können — analog zum bereits etablierten Kündigungsbutton nach §312k BGB.
02Was ist ein Widerrufsbutton genau?
Ein leicht erreichbarer, klar beschrifteter Button — vorgesehen ist die Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ — der den Verbraucher zu einem Widerrufsformular führt. Pflicht sind außerdem eine Bestätigungsseite mit allen Pflichtangaben und eine Empfangsbestätigung. Der Button muss ohne Login auffindbar sein und darf nicht versteckt werden.
03Wie unterscheidet sich §356a vom §312k Kündigungsbutton?
§312k BGB gilt seit Juli 2022 für Verträge mit Laufzeit (Abos, Streaming, Mobilfunk, SaaS). §356a BGB gilt seit 19.06.2026 für einzelne Online-Bestellungen mit Widerrufsrecht — also den klassischen Online-Kauf mit 14-tägiger Widerrufsfrist. Viele Shops brauchen beide Buttons parallel.
04Wie kann ich meinen Shop prüfen?
Mit unserem kostenlosen §356a-Scanner: URL eingeben, 60 Sekunden warten, Bericht lesen. Der Free-Tarif enthält 3 Scans pro Monat — ausreichend, um den aktuellen Stand zu sehen und gezielt nachzubessern.
05Was droht ohne Widerrufsbutton?
Zwei reale Folgen. Erstens die verlängerte Widerrufsfrist: Da über Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion zu belehren ist (Art. 246a EGBGB), ist ein fehlender Button regelmäßig zugleich ein Belehrungsmangel — dann beginnt die Frist nicht und das Widerrufsrecht erlischt erst nach bis zu 12 Monaten + 14 Tagen (§356 Abs. 3 BGB) statt nach 14 Tagen. Zweitens die Abmahnung: Ein fehlender Button ist leicht feststellbar und voraussichtlich abmahnfähig durch Mitbewerber und Verbraucherverbände (UWG, analog zum Kündigungsbutton §312k); Abmahnkosten liegen meist bei 500–2.000 €. Ein Bußgeld ist dagegen praktisch nebensächlich.
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Bis zum 19.06.2026 sind es nicht mehr viele Wochen. 60 Sekunden reichen, um den aktuellen Stand zu sehen.

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