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Die 6 Gesetze, die jede deutsche Website kennen muss
Datenschutz16. April 2026 · 4 Min. Lesezeit

Die 6 Gesetze, die jede deutsche Website kennen muss

Wer eine Website in Deutschland betreibt, muss sich mit sechs Gesetzen auskennen. Nicht alle sind gleich bekannt — aber alle können zu Bußgeldern oder Abmahnungen führen, wenn sie ignoriert werden.

1. DSGVO — Die Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) gilt seit Mai 2018 europaweit. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Was das für Ihre Website bedeutet:

  • Cookie-Banner mit echter Opt-in-Möglichkeit
  • Vollständige Datenschutzerklärung
  • Recht auf Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit für Nutzer
  • Keine Weitergabe von Daten in Drittländer ohne Absicherung

Strafen: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

2. BDSG — Das Bundesdatenschutzgesetz

Das BDSG ergänzt die DSGVO auf nationaler Ebene. Es regelt Bereiche, die die DSGVO den Mitgliedstaaten zur eigenen Ausgestaltung überlässt — z.B. Beschäftigtendatenschutz und Videoüberwachung.

3. TDDDG — Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Das TDDDG (früher TTDSG) regelt den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien.

Was das für Ihre Website bedeutet:

  • Cookies dürfen nur mit vorheriger, aktiver Einwilligung gesetzt werden
  • Ein einfaches Weitersurfen gilt nicht als Einwilligung

Strafen: Bis zu 300.000 Euro pro Verstoß.

4. DDG — Das Digitale-Dienste-Gesetz

Das DDG (früher TMG) regelt die Pflichten von Anbietern digitaler Dienste — vor allem die Impressumspflicht.

Pflichtangaben im Impressum: Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Handelsregisternummer und USt-IdNr.

Strafen: Bis zu 50.000 Euro, häufiges Ziel von Abmahnungen.

5. KI-VO — Der EU AI Act

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz.

Was das für Ihre Website bedeutet:

  • Nutzer müssen wissen, wenn sie mit einem KI-System interagieren
  • Hochrisiko-KI unterliegt strengen Dokumentationspflichten

Strafen: Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes.

6. BFSG — Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet kommerzielle Websites zur digitalen Barrierefreiheit.

Was das bedeutet: Ausreichende Farbkontraste, Alt-Texte, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität.

Wen betrifft es: Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz.

Strafen: Bis zu 100.000 Euro.


Fazit

Wer cookie-konform arbeitet, ein vollständiges Impressum hat, eine korrekte Datenschutzerklärung veröffentlicht und seine Website barrierefrei gestaltet, erfüllt den Großteil der Anforderungen aller sechs Gesetze.

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