Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für kommerzielle Websites in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Viele Website-Betreiber wissen noch nicht, dass sie betroffen sind.
Was ist das BFSG
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienste barrierefrei zu gestalten. Schutzziel ist der gleichberechtigte Zugang zu digitalen Diensten — für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, Hörproblemen und kognitiven Einschränkungen.
Wen das BFSG betrifft
Das Gesetz gilt für private Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienste anbieten und mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:
- Mehr als 10 Mitarbeiter, oder
- Mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
Kleinere Unternehmen können eine Ausnahmeregelung beantragen — müssen dies aber aktiv dokumentieren.
Was barrierefrei sein muss
Das BFSG orientiert sich am Standard WCAG 2.1 Level AA:
Wahrnehmbarkeit
- Farbkontrast mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund (3:1 für große Schrift ab 18pt)
- Alt-Texte für alle informativen Bilder
- Untertitel für Videos mit gesprochenem Inhalt
- Audiodeskription für Videos, deren Inhalt nicht aus dem Ton verständlich wird
Bedienbarkeit
- Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar
- Fokus-Indikatoren sind sichtbar (mindestens 3:1 Kontrast)
- Keine automatisch startenden Videos oder Sounds länger als 3 Sekunden
- Touch-Targets mindestens 44 × 44 px
Verständlichkeit
- Sprache der Seite im HTML angegeben (
lang="de") - Fehlermeldungen in Formularen sind klar beschrieben und maschinenlesbar
- Konsistente Navigation über alle Seiten
Robustheit
- Kompatibilität mit Screenreadern (ARIA-Labels, semantisches HTML)
- Korrekte HTML-Struktur (H1 → H2 → H3, keine Sprünge)
- Validität gegenüber gängigen Browsern und Hilfstechnologien
Die Barrierefreiheitserklärung — Pflichtelement
Eine zentrale, aber häufig übersehene Pflicht des BFSG ist die Barrierefreiheitserklärung. Jede betroffene Website muss eine eigene Seite mit folgenden Inhalten haben:
- Kompatibilitäts-Selbst-Auskunft (welche WCAG-Kriterien sind erfüllt, welche nicht)
- Konkret nicht-barrierefreie Inhalte mit Begründung
- Kontaktmöglichkeit für Nutzer-Feedback
- Verfahrensweg, wenn Nutzer Probleme melden
Die Erklärung ist über die Hauptnavigation oder den Footer erreichbar.
Was Sie jetzt tun sollten
- Betroffenheit prüfen — Mitarbeiterzahl, Umsatz, Branche
- Accessibility-Audit — automatisierte Tools (axe-core, Lighthouse) plus manuelle Prüfung
- Kritische Probleme zuerst — Tastaturnavigation, Farbkontraste, Alt-Texte, ARIA-Labels
- Barrierefreiheitserklärung verfassen und einbinden
- Maßnahmen dokumentieren — Audit-Trail für regulatorische Aufsichten
Im Gesetzestext nachlesen
Häufige Fragen
Seit wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für kommerzielle Websites und Dienste. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.
Wen betrifft das BFSG?
Private Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienste anbieten und mehr als 10 Mitarbeiter oder über 2 Mio € Jahresumsatz haben. Kleinere Unternehmen können eine Ausnahme beantragen, müssen das aber aktiv dokumentieren.
Welcher Standard gilt für die Barrierefreiheit?
Das BFSG orientiert sich an WCAG 2.1 Level AA — unter anderem ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1), Alt-Texte, vollständige Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokus-Indikatoren und Screenreader-Kompatibilität durch semantisches HTML und ARIA-Labels.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Pflichtseite jeder betroffenen Website mit einer Selbst-Auskunft, welche WCAG-Kriterien erfüllt sind, welche Inhalte nicht barrierefrei sind und warum, sowie einer Kontakt- und Feedback-Möglichkeit für Nutzer. Sie muss über Navigation oder Footer erreichbar sein.
Wie prüfe ich meine Website auf Barrierefreiheit?
Mit einer Kombination aus automatisierten Tools wie axe-core oder Lighthouse und einer manuellen Prüfung. Priorität haben kritische Punkte wie Tastaturnavigation, Farbkontraste, Alt-Texte und ARIA-Labels.
Tipp: Unser Scanner integriert axe-core und prüft Ihre Site auf BFSG-relevante Kriterien. Pro Verstoß sehen Sie WCAG-Referenz, Quelle und Korrekturpfad. Jetzt kostenlos prüfen →
