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BFSG 2025: Das neue Barrierefreiheitsgesetz — wen betrifft es?
Barrierefreiheit8. April 2026 · 5 Min. Lesezeit

BFSG 2025: Das neue Barrierefreiheitsgesetz — wen betrifft es?

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für kommerzielle Websites in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Viele Website-Betreiber wissen noch nicht, dass sie betroffen sind.

Was ist das BFSG?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienste barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen — Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, Hörproblemen — den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt für private Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienste anbieten und mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 10 Mitarbeiter, oder
  • Mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz

Kleinere Unternehmen können eine Ausnahmeregelung beantragen — müssen dies aber aktiv dokumentieren.

Was muss barrierefrei sein?

Das BFSG orientiert sich am Standard WCAG 2.1 Level AA:

Wahrnehmbarkeit

  • Farbkontrast mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund
  • Alt-Texte für alle informativen Bilder
  • Untertitel für Videos mit gesprochenem Inhalt

Bedienbarkeit

  • Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar
  • Fokus-Indikatoren sind sichtbar
  • Keine automatisch startenden Videos oder Sounds

Verständlichkeit

  • Sprache der Seite im HTML angegeben (lang="de")
  • Fehlermeldungen in Formularen sind klar beschrieben

Robustheit

  • Kompatibilität mit Screenreadern (ARIA-Labels, semantisches HTML)
  • Korrekte HTML-Struktur (H1 → H2 → H3, keine Sprünge)

Welche Strafen drohen?

Das BFSG sieht Strafen von bis zu 100.000 Euro vor. Zusätzlich können Behindertenverbände Verstöße melden.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind (Mitarbeiterzahl, Umsatz)
  2. Führen Sie einen Accessibility-Audit durch
  3. Beheben Sie kritische Probleme zuerst: Kontraste, Alt-Texte, Keyboard-Navigation
  4. Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung (Pflicht nach BFSG)
  5. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen

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