
BFSG 2025: Das neue Barrierefreiheitsgesetz — wen betrifft es?
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für kommerzielle Websites in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Viele Website-Betreiber wissen noch nicht, dass sie betroffen sind.
Was ist das BFSG?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienste barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen — Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, Hörproblemen — den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz gilt für private Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienste anbieten und mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:
- Mehr als 10 Mitarbeiter, oder
- Mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
Kleinere Unternehmen können eine Ausnahmeregelung beantragen — müssen dies aber aktiv dokumentieren.
Was muss barrierefrei sein?
Das BFSG orientiert sich am Standard WCAG 2.1 Level AA:
Wahrnehmbarkeit
- Farbkontrast mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund
- Alt-Texte für alle informativen Bilder
- Untertitel für Videos mit gesprochenem Inhalt
Bedienbarkeit
- Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar
- Fokus-Indikatoren sind sichtbar
- Keine automatisch startenden Videos oder Sounds
Verständlichkeit
- Sprache der Seite im HTML angegeben (
lang="de") - Fehlermeldungen in Formularen sind klar beschrieben
Robustheit
- Kompatibilität mit Screenreadern (ARIA-Labels, semantisches HTML)
- Korrekte HTML-Struktur (H1 → H2 → H3, keine Sprünge)
Welche Strafen drohen?
Das BFSG sieht Strafen von bis zu 100.000 Euro vor. Zusätzlich können Behindertenverbände Verstöße melden.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind (Mitarbeiterzahl, Umsatz)
- Führen Sie einen Accessibility-Audit durch
- Beheben Sie kritische Probleme zuerst: Kontraste, Alt-Texte, Keyboard-Navigation
- Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung (Pflicht nach BFSG)
- Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen
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