Kapitel 5 · Teil 5. Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen · Abschnitt 1. Anwendungsbereich des Gesetzes · Unterabschnitt 2. Verwandte Schutzrechte
§ 124UrhG
Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
§ 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.