Kapitel 2 · Teil 2. Verwandte Schutzrechte · Abschnitt 7. Schutz des Presseverlegers
§ 87iUrhG
Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 87i Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.