Kapitel 3 · Abschnitt 3. Streitbeilegungsverfahren
§ 18VSBG
Mediation
§ 18 Mediation
Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden.