Kurz gesagt: Der 2. August 2026 fällt nicht aus. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO – Chatbot-Kennzeichnung, maschinenlesbare Markierung von KI-Inhalten, Deepfake-Offenlegung – gelten weiterhin ab diesem Datum. Verschoben hat der neue „Digital Omnibus on AI" andere, für die meisten Unternehmen weniger relevante Pflichten: die volle Durchsetzung der Hochrisiko-Vorgaben und die Pflicht der Mitgliedstaaten, KI-Reallabore einzurichten. Im Detail:
Was ist der „Digital Omnibus on AI"?
Der Digital Omnibus on AI ist eine Änderungsverordnung zur KI-VO (EU) 2024/1689. Das Europäische Parlament hat ihr am 16. Juni 2026 zugestimmt, der Rat hat sie am 29. Juni 2026 final angenommen. Sie entzerrt laut Berichterstattung den Zeitplan für besonders aufwendige Pflichten, ohne die Verordnung inhaltlich neu zu schreiben.
Zur Quellenlage an dieser Stelle Klartext: Der Gesetzeskorpus, den wir über unsere MCP-Schnittstelle prüfen, bildet den Originaltext der KI-VO (EU) 2024/1689 ab – nicht die Omnibus-Änderungsverordnung selbst. Die konkreten Verschiebungsdaten weiter unten stammen aus Fachpresse-Berichterstattung, unter anderem von der offiziellen EU-Vertretung in Deutschland, und sind nicht Artikel für Artikel über unseren Gesetzeskorpus verifiziert.
Was bleibt: Art. 50 KI-VO gilt ab 2. August 2026
Der allgemeine Geltungsbeginn der KI-VO ist in Art. 113 KI-VO auf den 2. August 2026 festgelegt. Daran ändert der Digital Omnibus nichts. Konkret bedeutet das für dein Unternehmen weiterhin:
| Pflicht aus Art. 50 KI-VO | Was zu tun ist |
|---|---|
| Chatbot offenlegen (Abs. 1) | Klarer Hinweis, dass Nutzer mit einer KI sprechen |
| KI-Inhalte kennzeichnen (Abs. 2) | Maschinenlesbare Markierung bei KI-Bild/Audio/Video |
| Deepfakes offenlegen (Abs. 4) | Hinweis bei künstlich erzeugten, echt wirkenden Inhalten |
Wir haben die Einzelheiten dazu bereits ausführlich beschrieben, inklusive To-do-Liste: KI-Kennzeichnung ab August 2026. Dieser Artikel bleibt gültig – der Digital Omnibus hat an Art. 50 nichts geändert.
Den vollständigen Gesetzestext findest du hier: KI-VO im Volltext.
Was sich laut Berichterstattung verschiebt
Zwei Punkte werden in der Fachpresse als Verschiebung durch den Digital Omnibus genannt:
- Hochrisiko-Pflichten. Die volle Durchsetzung der Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Titel III der KI-VO, u. a. Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung) soll auf Ende 2027 verschoben worden sein.
- KI-Reallabor-Pflicht der Mitgliedstaaten. Art. 57 KI-VO verpflichtet jeden Mitgliedstaat, mindestens ein KI-Reallabor einzurichten. Diese staatliche Pflicht soll vom 2. August 2026 auf den 2. August 2027 verschoben worden sein.
Beide Punkte betreffen in erster Linie Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen (z. B. in den Bereichen Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur, biometrische Identifizierung) beziehungsweise die Mitgliedstaaten selbst als Träger der Reallabore – nicht das durchschnittliche Unternehmen, das einen Chatbot oder einen KI-Bildgenerator einsetzt.
Betrifft mich das überhaupt?
Für die meisten Website-Betreiber und Solo-Unternehmen: nein, nicht direkt. Wenn du keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 KI-VO anbietest oder betreibst – also keine Systeme für automatisierte Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, biometrische Kategorisierung oder ähnlich sensible Einsatzbereiche –, betrifft dich die Verschiebung nicht. Deine relevante Pflicht bleibt Art. 50, und die läuft nach Plan.
Wer ein Hochrisiko-System anbietet, sollte die Verschiebung nicht als Freifahrtschein lesen, sondern als verlängerte Vorbereitungszeit: Die inhaltlichen Anforderungen selbst hat der Digital Omnibus laut Berichterstattung nicht abgeschafft, nur den Zeitpunkt der vollen Durchsetzung nach hinten verschoben.
Wer wacht in Deutschland über die Einhaltung?
Art. 70 KI-VO verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine Marktüberwachungsbehörde zu benennen. Für Deutschland ist das nach Berichterstattung die Bundesnetzagentur, geregelt über das nationale Durchführungsgesetz zur KI-VO. Auch diese Zuordnung liegt außerhalb unseres MCP-Gesetzeskorpus (nationales Recht, nicht EU-Verordnungstext) und ist daher als Berichterstattung, nicht als MCP-geprüfter Fakt zu lesen.
Bußgelder bleiben dosiert – mit Augenmaß für KMU
Verstöße gegen die KI-VO können grundsätzlich mit Geldbußen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99 Abs. 4 KI-VO). Für KMU und Start-ups gilt dabei ausdrücklich der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6 KI-VO). Diese Bußgeldrahmen betreffen vor allem die Hochrisiko-Pflichten und schweren Verstöße – für die schlichte Transparenzpflicht aus Art. 50 reicht in der Praxis ein sauber dokumentierter Hinweis, um das Risiko gegen null zu drücken.
Was jetzt zu tun ist
- Art.-50-Vorbereitung nicht aufschieben. Die Verschiebung betrifft andere Pflichten – dein Chatbot-Hinweis und deine KI-Content-Kennzeichnung bleiben ab 2. August 2026 fällig.
- Prüfen, ob du überhaupt Hochrisiko-Systeme betreibst. Nur dann ist die Verschiebung für dich praktisch relevant.
- Berichterstattung im Blick behalten, nicht überinterpretieren. Die genauen Details der Omnibus-Änderungsverordnung sind noch nicht Teil unseres geprüften Gesetzeskorpus – wir aktualisieren diesen Artikel, sobald der Text final vorliegt.
Prüfe in 2 Minuten, ob deine Website beim Thema KI-Transparenz schon sauber aufgestellt ist – kostenlos: dsgvo.pro.
Häufige Fragen
Verschiebt der Digital Omnibus die KI-Kennzeichnungspflicht aus Art. 50?
Nein. Art. 50 KI-VO (Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung von KI-Inhalten, Deepfake-Offenlegung) gilt unverändert ab dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO).
Was hat der Digital Omnibus laut Berichterstattung tatsächlich verschoben?
Die volle Durchsetzung der Hochrisiko-Pflichten (auf Ende 2027) und die Pflicht der Mitgliedstaaten, ein KI-Reallabor einzurichten (vom 2. August 2026 auf den 2. August 2027). Diese Angaben stammen aus Fachpresse-Berichterstattung, nicht aus unserem MCP-geprüften Gesetzeskorpus.
Betrifft mich die Verschiebung, wenn ich nur einen Chatbot oder ein KI-Bildtool nutze?
In der Regel nicht. Die verschobenen Pflichten betreffen Hochrisiko-KI-Systeme (z. B. bei Personalauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung) und die Mitgliedstaaten als Träger der KI-Reallabore. Deine Pflicht aus Art. 50 bleibt unverändert.
Wer überwacht die KI-VO in Deutschland?
Nach Berichterstattung die Bundesnetzagentur, benannt über das nationale Durchführungsgesetz. Art. 70 KI-VO verpflichtet jeden Mitgliedstaat zur Benennung einer Marktüberwachungsbehörde; die konkrete deutsche Zuordnung liegt außerhalb unseres EU-Gesetzeskorpus.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die KI-VO?
Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4 KI-VO), für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6 KI-VO). Für die reine Transparenzpflicht aus Art. 50 reicht in der Praxis ein dokumentierter Hinweis.


