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Recht14. April 2026 · 5 Min. Lesezeit

Was ist eine Abmahnung — Mechanik und Reaktion

Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, mit dem ein Mitbewerber, Verband oder Anwalt zur Unterlassung eines Verhaltens auffordert. Wir erklären, wie der Prozess funktioniert, wer abmahnen darf, und wie Sie auf eine Abmahnung reagieren.

Was ist eine Abmahnung — Mechanik und Reaktion

Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, mit dem eine Person oder ein Unternehmen aufgefordert wird, ein bestimmtes Verhalten unverzüglich zu unterlassen. Im Bereich des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts ist sie ein häufig genutztes Instrument von Mitbewerbern, Verbänden und spezialisierten Anwaltskanzleien.

Was steht in einer Abmahnung

Eine Abmahnung enthält in der Regel:

  • Die genaue Beschreibung des behaupteten Verstoßes mit Beweisen (Screenshot, URL, Datum)
  • Eine Unterlassungserklärung, die unterschrieben werden soll
  • Eine Kostennote für die Anwaltskosten (typisch €800–€3.000)
  • Eine kurze Frist zur Reaktion (häufig 5–14 Tage)

Wer darf abmahnen

  • Mitbewerber mit eigenem geschäftlichen Interesse
  • Verbände wie Verbraucherschutzzentralen oder Wettbewerbsverbände
  • Anwaltskanzleien im Auftrag der oben Genannten

Datenschutzbehörden hingegen schicken keine Abmahnungen — sie erlassen Bußgeldbescheide nach Art. 83 DSGVO.

Häufige Auslöser

Fehlendes oder unvollständiges Impressum — der häufigste Auslöser. Fehlt die USt-IdNr., der Geschäftsführer-Name oder die Anschrift, reicht das für eine Abmahnung. Pflichtangaben siehe § 5 DDG.

Kein Cookie-Consent-Banner — seit dem TDDDG ist ein aktives Opt-in für nicht-essentielle Cookies Pflicht. Wer nur einen Hinweis zeigt, handelt rechtswidrig.

Fehlende Datenschutzerklärung — keine Angaben zu Google Analytics, Meta Pixel, eingebetteten YouTube-Videos, CDN-Anbietern. Verstoß gegen Art. 13 DSGVO.

Unerlaubte E-Mail-Werbung — ohne nachweisliche Einwilligung der Empfänger. Verstoß gegen UWG und DSGVO.

Google Fonts via CDN — Übertragung von IP-Adressen in die USA ohne Einwilligung. LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20.

Was eine Abmahnung kostet

PostenTypischer Betrag
Anwaltskosten des Abmahnenden€800–€3.000
Vertragsstrafe bei erneutem Versto߀5.000–€25.000
Gerichtskosten (bei Klage)€500–€3.000

Median bei kleineren Verstößen liegt typischerweise bei €1.500–€3.000 plus Vertragsstrafe-Risiko bei Wiederholung.

Was Sie tun können

Keine Unterlassungserklärung blind unterschreiben. Eine zu weit gefasste Erklärung bindet langfristig. Bei einer Abmahnung empfiehlt sich:

  1. Vorgang dokumentieren: Datum der Zustellung, Inhalt der Forderung, Frist
  2. Anwalt einbeziehen: Spezialisten für IT-/Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht — innerhalb der Frist
  3. Verstoß überprüfen: Liegt der behauptete Verstoß tatsächlich vor? Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sich die Abmahnung?
  4. Modifizierte Unterlassungserklärung: Engere Formulierung mit Anwaltshilfe statt Original-Vorlage
  5. Verstoß beheben: Unabhängig von der Abmahnungs-Reaktion — der zugrundeliegende Verstoß muss geschlossen werden, sonst droht Wiederholungs-Abmahnung

Im Gesetzestext nachlesen

Häufige Fragen

Was ist eine Abmahnung?

Ein außergerichtliches Schreiben, mit dem ein Mitbewerber, Verband oder eine Anwaltskanzlei zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens auffordert. Sie enthält meist eine Unterlassungserklärung, eine Kostennote und eine kurze Frist zur Reaktion.

Wer darf abmahnen?

Mitbewerber mit eigenem geschäftlichen Interesse, klagebefugte Verbände wie Verbraucher- oder Wettbewerbsverbände und Anwaltskanzleien in deren Auftrag. Datenschutzbehörden mahnen nicht ab — sie erlassen Bußgeldbescheide nach Art. 83 DSGVO.

Was kostet eine Abmahnung?

Die Anwaltskosten des Abmahnenden liegen typischerweise bei 800 bis 3.000 €. Bei einem erneuten Verstoß kommt eine Vertragsstrafe von meist 5.000 bis 25.000 € hinzu, bei einer Klage zusätzlich Gerichtskosten.

Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht blind. Eine zu weit gefasste Erklärung bindet langfristig und erhöht das Vertragsstrafe-Risiko. Sinnvoll ist eine mit anwaltlicher Hilfe modifizierte, enger formulierte Erklärung innerhalb der gesetzten Frist.

Was sind die häufigsten Abmahn-Auslöser auf Websites?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum (§ 5 DDG), ein fehlendes Cookie-Consent-Banner (§ 25 TDDDG), eine unvollständige Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO), unerlaubte E-Mail-Werbung und das Einbinden von Google Fonts über ein CDN.

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