Das Impressum ist der häufigste Abmahnungs-Auslöser im deutschen Web. Eine fehlende USt-IdNr., ein vergessener Geschäftsführer-Name oder eine veraltete Anschrift reichen aus, um eine Abmahnung mit Kostennote von €800 bis €3 000 zu provozieren — durch Mitbewerber oder spezialisierte Anwaltskanzleien.
§ 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, früher TMG) regelt, was rein muss. Die Anforderungen sind seit Jahren stabil — aber die Implementierung in der Praxis ist häufig lückenhaft.
Was § 5 DDG verlangt — die Pflichtangaben
Jede geschäftlich genutzte Website (jeder Online-Auftritt, der nicht rein privat ist) braucht ein Impressum mit folgenden Angaben:
| Pflichtangabe | Wer das angeben muss |
|---|---|
| Name und Anschrift | Alle |
| Vertretungsberechtigte Person | Juristische Personen (GmbH, AG, UG) — Geschäftsführer oder Vorstand |
| Kontakt (E-Mail + ein zweiter schneller Kommunikationsweg) | Alle |
| Handelsregister-Nummer | Eingetragene Kapitalgesellschaften — HRB, HRA + zuständiges Amtsgericht |
| USt-IdNr. | Wer eine hat (auch ohne USt-IdNr. ist Impressum gültig — aber wenn man eine hat, muss sie rein) |
| Wirtschafts-IdNr. | Wer eine hat (analog zur USt-IdNr.) |
| Aufsichtsbehörde | Genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Versicherungsvermittler, Heilpraktiker) |
| Berufsbezeichnung + Kammer | Reglementierte Berufe (Rechtsanwalt, Arzt, Architekt, Steuerberater) |
| Verantwortlich für Inhalte (V.i.S.d.P.) | Journalistisch-redaktionelle Angebote |
Häufige Fehler in der Praxis
Telefonnummer — Pflicht oder nicht?
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt «schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation». Eine funktionierende E-Mail-Adresse plus ein zweiter schneller Kommunikationsweg reichen aus.
Der BGH hat 2020 klargestellt: Eine Telefonnummer ist nicht zwingend Pflicht, wenn die E-Mail-Adresse zuverlässig zu schnellen Antworten führt. Ein Kontaktformular reicht aber nicht als zweiter Weg, wenn es nur in eine technische E-Mail mündet.
Trotzdem: In der Abmahnungs-Praxis ist eine fehlende Telefonnummer einer der häufigsten Auslöser. Viele Anwälte argumentieren weiterhin, dass die Telefonnummer Standard-Pflicht sei. Wer Streit vermeiden will, gibt eine an.
USt-IdNr. — bei Erteilung Pflicht
Häufiger Fehler: Ein Solo-Selbstständiger beantragt eine USt-IdNr. (z.B. für EU-Lieferungen) und vergisst, sie ins Impressum zu setzen. Das ist abmahnfähig — § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG schreibt die Angabe vor, sobald die ID erteilt ist.
Geschäftsführer — bei GmbH alle nennen
Bei mehreren Geschäftsführern müssen alle namentlich genannt werden, nicht nur «die Geschäftsführung» abstrakt. Auch ein Wechsel im Geschäftsführer-Kreis muss zeitnah ins Impressum eingearbeitet werden.
HRB/HRA — Amtsgericht nennen
Es reicht nicht, nur die HRB-Nummer anzugeben. § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG verlangt: «Handelsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer» — also Amtsgericht und Nummer.
Reglementierte Berufe — Kammer-Mitgliedschaft
Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater müssen ihre Kammer-Mitgliedschaft nennen sowie die Berufsbezeichnung und das Land, in dem sie verliehen wurde. Wer den Hinweis vergisst, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen.
Wo das Impressum stehen muss
§ 5 DDG verlangt «leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar». In der Auslegung der Rechtsprechung heißt das:
- Maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website
- Nicht versteckt in Untermenüs oder in einer FAQ-Sektion
- Klar beschriftet als «Impressum» — andere Begriffe wie «Über uns», «Kontakt», «Rechtliches» reichen nur, wenn sie das Impressum direkt enthalten (z.B. «Kontakt & Impressum» auf einer kombinierten Seite)
- Keine PDF-Verlinkung ohne HTML-Alternative
Footer-Link «Impressum» mit direktem Anker auf eine eigenständige Impressum-Seite ist die sicherste Lösung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Vollständigkeitsprüfung: Alle Pflichtangaben aus der Tabelle oben durchgehen — was fehlt?
- USt-IdNr. checken: Haben Sie eine? Steht sie korrekt im Impressum (Format: DE + 9 Ziffern)?
- Geschäftsführer aktuell: Bei GmbH/UG alle vertretungsberechtigten Personen genannt? Wechsel zeitnah eingepflegt?
- Erreichbarkeit: Maximal zwei Klicks von jeder Seite? Footer-Link mit Anchor-Text «Impressum»?
- Kammer-Hinweise: Bei reglementierten Berufen — Berufsbezeichnung, Kammer, verleihendes Land?
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