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Recht3. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Impressum-Mindestangaben nach § 5 DDG: Was rein muss — und was häufig fehlt

§ 5 DDG verlangt klar definierte Pflichtangaben im Impressum jeder geschäftlich genutzten Website. Wer Felder vergisst, riskiert Abmahnungen ab €800 — der häufigste Auslöser im deutschen Web. Was rein muss, was optional ist, und was besonders oft fehlt.

Impressum-Mindestangaben nach § 5 DDG: Was rein muss — und was häufig fehlt

Das Impressum ist der häufigste Abmahnungs-Auslöser im deutschen Web. Eine fehlende USt-IdNr., ein vergessener Geschäftsführer-Name oder eine veraltete Anschrift reichen aus, um eine Abmahnung mit Kostennote von €800 bis €3 000 zu provozieren — durch Mitbewerber oder spezialisierte Anwaltskanzleien.

§ 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, früher TMG) regelt, was rein muss. Die Anforderungen sind seit Jahren stabil — aber die Implementierung in der Praxis ist häufig lückenhaft.

Was § 5 DDG verlangt — die Pflichtangaben

Jede geschäftlich genutzte Website (jeder Online-Auftritt, der nicht rein privat ist) braucht ein Impressum mit folgenden Angaben:

PflichtangabeWer das angeben muss
Name und AnschriftAlle
Vertretungsberechtigte PersonJuristische Personen (GmbH, AG, UG) — Geschäftsführer oder Vorstand
Kontakt (E-Mail + ein zweiter schneller Kommunikationsweg)Alle
Handelsregister-NummerEingetragene Kapitalgesellschaften — HRB, HRA + zuständiges Amtsgericht
USt-IdNr.Wer eine hat (auch ohne USt-IdNr. ist Impressum gültig — aber wenn man eine hat, muss sie rein)
Wirtschafts-IdNr.Wer eine hat (analog zur USt-IdNr.)
AufsichtsbehördeGenehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Versicherungsvermittler, Heilpraktiker)
Berufsbezeichnung + KammerReglementierte Berufe (Rechtsanwalt, Arzt, Architekt, Steuerberater)
Verantwortlich für Inhalte (V.i.S.d.P.)Journalistisch-redaktionelle Angebote

Häufige Fehler in der Praxis

Telefonnummer — Pflicht oder nicht?

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt «schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation». Eine funktionierende E-Mail-Adresse plus ein zweiter schneller Kommunikationsweg reichen aus.

Der BGH hat 2020 klargestellt: Eine Telefonnummer ist nicht zwingend Pflicht, wenn die E-Mail-Adresse zuverlässig zu schnellen Antworten führt. Ein Kontaktformular reicht aber nicht als zweiter Weg, wenn es nur in eine technische E-Mail mündet.

Trotzdem: In der Abmahnungs-Praxis ist eine fehlende Telefonnummer einer der häufigsten Auslöser. Viele Anwälte argumentieren weiterhin, dass die Telefonnummer Standard-Pflicht sei. Wer Streit vermeiden will, gibt eine an.

USt-IdNr. — bei Erteilung Pflicht

Häufiger Fehler: Ein Solo-Selbstständiger beantragt eine USt-IdNr. (z.B. für EU-Lieferungen) und vergisst, sie ins Impressum zu setzen. Das ist abmahnfähig — § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG schreibt die Angabe vor, sobald die ID erteilt ist.

Geschäftsführer — bei GmbH alle nennen

Bei mehreren Geschäftsführern müssen alle namentlich genannt werden, nicht nur «die Geschäftsführung» abstrakt. Auch ein Wechsel im Geschäftsführer-Kreis muss zeitnah ins Impressum eingearbeitet werden.

HRB/HRA — Amtsgericht nennen

Es reicht nicht, nur die HRB-Nummer anzugeben. § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG verlangt: «Handelsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer» — also Amtsgericht und Nummer.

Reglementierte Berufe — Kammer-Mitgliedschaft

Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater müssen ihre Kammer-Mitgliedschaft nennen sowie die Berufsbezeichnung und das Land, in dem sie verliehen wurde. Wer den Hinweis vergisst, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen.

Wo das Impressum stehen muss

§ 5 DDG verlangt «leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar». In der Auslegung der Rechtsprechung heißt das:

  • Maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website
  • Nicht versteckt in Untermenüs oder in einer FAQ-Sektion
  • Klar beschriftet als «Impressum» — andere Begriffe wie «Über uns», «Kontakt», «Rechtliches» reichen nur, wenn sie das Impressum direkt enthalten (z.B. «Kontakt & Impressum» auf einer kombinierten Seite)
  • Keine PDF-Verlinkung ohne HTML-Alternative

Footer-Link «Impressum» mit direktem Anker auf eine eigenständige Impressum-Seite ist die sicherste Lösung.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Vollständigkeitsprüfung: Alle Pflichtangaben aus der Tabelle oben durchgehen — was fehlt?
  2. USt-IdNr. checken: Haben Sie eine? Steht sie korrekt im Impressum (Format: DE + 9 Ziffern)?
  3. Geschäftsführer aktuell: Bei GmbH/UG alle vertretungsberechtigten Personen genannt? Wechsel zeitnah eingepflegt?
  4. Erreichbarkeit: Maximal zwei Klicks von jeder Seite? Footer-Link mit Anchor-Text «Impressum»?
  5. Kammer-Hinweise: Bei reglementierten Berufen — Berufsbezeichnung, Kammer, verleihendes Land?

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