Kapitel 9 · Abschnitt 9. Grenzübergreifende Zusammenarbeit§ 39VSBG(weggefallen)(weggefallen) Zurück§ 38Zusammenarbeit mit ausländischen StreitbeilegungsstellenWeiter § 40Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten