Kurz gesagt: Die frühere Pflicht, dass jede neue Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen muss, gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr als starre Vorgabe. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz) ersetzt sie durch ein gestuftes Modell: Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt, müssen aber ab 2029 schrittweise einen verbindlichen Bioanteil beimischen – die sogenannte Bio-Treppe. Im Detail:
Was stand bisher in § 71 GEG?
Bis zur Reform galt eine feste Grenze: „Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt" (§ 71 Abs. 1 GEG). Diese Pflicht griff für Neubauten in Neubaugebieten sofort ab dem 1. Januar 2024, für Bestandsgebäude gestaffelt nach dem Stand der kommunalen Wärmeplanung. Praktisch bedeutete das: eine reine Gas- oder Ölheizung ohne erneuerbaren Anteil war beim Neueinbau in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Zur Quellenlage ehrlich gesagt: § 71 GEG ist in unserem geprüften Gesetzeskorpus nicht als eigener Artikel hinterlegt – unser MCP-Korpus deckt zu GEG/GModG nur die für unseren Scanner relevanten §§ 74 und 80 ab. Der Wortlaut oben stammt aus mehreren übereinstimmenden Fachquellen, nicht aus einer eigenen MCP-Prüfung.
Was gilt jetzt stattdessen?
Die feste 65-Prozent-Grenze ist weg. Laut dem Bundesbauministerium entfällt „die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten". Eigentümer können seither wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse, Gas- oder Ölheizung wählen – solange sie perspektivisch die neuen, gestuften Vorgaben zum Bioanteil einhalten.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ersetzt die feste Prozentgrenze durch steigende Anforderungen über Zeit: Wer bei einer fossilen Heizung mit Gas oder Öl bleibt, muss ab 2029 schrittweise einen verbindlichen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen. Ziel ist, dass Heizungsbrennstoffe bis 2045 vollständig klimaneutral sind. Die genaue Staffelung der Prozentsätze je Jahr benennen die von uns geprüften Quellen nicht im Detail – belegt sind nur Start (2029) und Zielhorizont (2045).
Was ist die Grüngasquote?
Parallel zur Bio-Treppe soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote greifen. Die Bundesregierung muss die konkreten Details dazu bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen – zum jetzigen Zeitpunkt liegen die genauen Prozentsätze und Mechanismen also noch nicht vor.
Timeline im Überblick
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 1. Januar 2024 | Alte 65-Prozent-Pflicht (§ 71 GEG) startet für Neubauten in Neubaugebieten |
| 13. Mai 2026 | Kabinettbeschluss zum GModG |
| 28. Juli 2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2026 Nr. 226) |
| 29. Juli 2026 | GModG tritt in Kraft, feste 65-Prozent-Vorgabe entfällt |
| 1. Dezember 2026 | Frist für Gesetz zu den Grüngasquote-Details |
| 2028 | Grüngasquote soll greifen |
| 2029 | Bio-Treppe startet für Gas-/Ölheizungen |
| 2045 | Heizungsbrennstoffe sollen vollständig klimaneutral sein |
Was bedeutet das für euren Betrieb?
Wer aktuell eine neue Heizung plant, ist ab sofort nicht mehr an die feste 65-Prozent-Grenze gebunden – eine reine Gas- oder Ölheizung ist grundsätzlich wieder eine Option. Wer aber langfristig plant, sollte die Bio-Treppe ab 2029 und die noch unklare Grüngasquote ab 2028 einkalkulieren: Eine heute günstig eingebaute reine Gasheizung kann ab 2029 zusätzliche Kosten für Bioanteile verursachen, die aktuell noch nicht final beziffert sind.
Betroffen sind vor allem drei Gruppen: Bauherren und Vermieter, die konkret eine neue Heizung planen, Handwerksbetriebe (SHK), die ihre Kundenberatung auf den aktuellen Rechtsstand bringen müssen, sowie Hausverwalter, die Eigentümerversammlungen über die neue Rechtslage informieren. Für alle drei gilt: Die Reform macht die Entscheidung kurzfristig freier, aber langfristig nicht automatisch günstiger – sie verschiebt einen Teil der Anforderungen lediglich zeitlich nach hinten, auf 2028 und 2029.
Was könnt ihr jetzt konkret tun?
- Prüfen, ob eine bereits geplante Heizungsentscheidung von der weggefallenen 65-Prozent-Pflicht betroffen war und ob sich dadurch neue Optionen ergeben.
- Bei der Wahl zwischen Wärmepumpe, Hybrid- oder fossiler Heizung die ab 2029 greifende Bio-Treppe realistisch einkalkulieren, nicht nur die Anschaffungskosten von heute.
- Website-Texte, Angebote oder Beratungsunterlagen mit dem Verweis „mindestens 65 % erneuerbare Energien Pflicht" prüfen und aktualisieren – diese pauschale Aussage stimmt seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr.
- Die für Ende 2026 angekündigte Grüngasquote-Regelung im Blick behalten, sobald die Details vorliegen.
- Keine der hier genannten Bio-Treppe-Prozentangaben als final behandeln – die genaue Staffelung nach Jahr ist öffentlich noch nicht im Detail veröffentlicht.
Häufige Fragen
Muss ich meine neue Heizung noch zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben?
Nein, nicht mehr als starre Pflicht. Mit dem GModG ist die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Stattdessen gilt ab 2029 die gestufte Bio-Treppe für fossile Heizungen.
Was ist die Bio-Treppe und ab wann gilt sie?
Die Bio-Treppe verpflichtet Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, mit dem Ziel vollständiger Klimaneutralität bis 2045. Die genaue Prozentstaffelung je Jahr ist öffentlich noch nicht im Detail dokumentiert.
Kann ich jetzt wieder ohne Weiteres eine reine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Grundsätzlich ja, die feste 65-Prozent-Grenze entfällt. Ab 2029 greifen jedoch die Bio-Treppe-Vorgaben für den Bioanteil, die bei einer rein fossilen Heizung zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.
Was bedeutet die Grüngasquote für meinen Betrieb?
Die Grüngasquote soll ab 2028 gelten, die konkreten Details muss die Bundesregierung aber erst bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen. Vor Veröffentlichung dieser Details lässt sich die praktische Auswirkung noch nicht seriös beziffern.
Ändert sich durch diese Reform auch etwas an der Energieausweis-Pflicht?
Nein, die separate Pflicht nach § 80 GEG/GModG betrifft Energieausweise bei Neubau, Bestandsänderung, Verkauf oder Vermietung und ist von der hier beschriebenen Heizungsreform inhaltlich unabhängig.
Rechtsgrundlage im Überblick: GEG/GModG im Gesetzeskorpus. Ob eure Website unabhängig davon die üblichen Pflichtangaben enthält, zeigt der kostenlose DSGVO-Check in rund 60 Sekunden.


