Seit 1. Juli 2022 verlangt § 312k BGB einen Kündigungsbutton in jedem deutschen Online-Shop mit Dauerschuldverhältnissen. Ab 19. Juni 2026 kommt mit § 356a BGB der Widerrufsbutton hinzu. Beide klingen ähnlich, sind aber rechtlich klar getrennt — und das Verwechseln ist einer der häufigsten Compliance-Fehler.
§ 312k Kündigungsbutton: Beenden eines laufenden Vertrags
Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB regelt Dauerschuldverhältnisse — also Verträge, die über einen längeren Zeitraum laufen und vom Verbraucher aktiv beendet werden können.
Typische Anwendungsfälle:
- Streaming-Abos (Video-on-Demand, Musik-Plattformen)
- Software-as-a-Service mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit
- Mitgliedschaften (Fitness-Studio-Online-Mitgliedschaft, Online-Vereine)
- Subscription-Boxes mit fortlaufender Lieferung
- Telekommunikations- und Energieverträge online
§ 312k BGB schreibt dabei einen konkreten Pflichtwortlaut vor: Der Button muss «Verträge hier kündigen» oder eine entsprechend eindeutige Formulierung tragen, und er muss direkt von der Startseite über eine Bestätigungsschaltfläche erreichbar sein.
§ 356a Widerrufsbutton: Rückgängigmachen eines neu geschlossenen Vertrags
Der Widerrufsbutton nach § 356a BGB regelt das Widerrufsrecht — also das Recht des Verbrauchers, einen Online-Vertrag innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.
Typische Anwendungsfälle:
- Klassische Online-Bestellungen (Mode, Elektronik, Bücher, Möbel)
- Einzelkäufe digitaler Inhalte
- Online-Kurse mit Zugang nach Kauf
- Erstkauf eines Subscription-Abos (für die ersten 14 Tage)
§ 356a BGB schreibt keinen exakten Wortlaut vor — erlaubt sind Formulierungen wie «Vertrag widerrufen», «Bestellung widerrufen», «Hier widerrufen», «Widerrufsrecht ausüben». Wichtig ist, dass der Button als Widerrufsmöglichkeit eindeutig erkennbar ist.
Wann brauche ich welchen?
| Sachverhalt | Pflicht | Beschriftung |
|---|---|---|
| Streaming-Abo, SaaS, Mitgliedschaft | § 312k Kündigungsbutton | «Verträge hier kündigen» |
| Online-Bestellung mit 14-Tage-Widerrufsrecht | § 356a Widerrufsbutton | z. B. «Vertrag widerrufen» |
| Erstkauf eines Abos (erste 14 Tage) | beide | beide Buttons getrennt |
| Online-Kurs (Einzelkauf) | § 356a Widerrufsbutton | z. B. «Vertrag widerrufen» |
| Reines B2B-Angebot mit USt-IdNr.-Prüfung | keine Button-Pflicht | — |
Viele Shops fallen unter beide Pflichten — etwa Subscription-Anbieter, deren Erstvertrag widerrufen werden kann (§ 356a) und die später per Kündigungsbutton beendet werden müssen (§ 312k).
Können beide visuell kombiniert werden?
Kurz: Ja, aber mit klarer funktionaler Trennung.
Erlaubt ist es, beide Buttons im Footer oder im Kundenkonto nebeneinander zu platzieren. Nicht erlaubt ist:
- Ein einziger Sammel-Button «Vertrag beenden», der je nach Vertragstyp unterschiedlich reagiert.
- Eine geteilte Zielseite, auf der Widerruf und Kündigung im selben Formular zusammenfließen.
- Die rechtliche Behandlung beider Vorgänge als identischer Sachverhalt.
Widerruf und Kündigung sind rechtlich unterschiedliche Handlungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen:
- Widerruf: Vertrag wird rückwirkend aufgehoben, vollständige Erstattung des Kaufpreises, Rückgabe der Ware.
- Kündigung: Vertrag endet zum nächsten zulässigen Zeitpunkt, bereits gezahlte Raten bleiben in der Regel beim Anbieter.
Wer beide Sachverhalte funktional gleichsetzt, schafft entweder Rechtsunsicherheit oder benachteiligt den Verbraucher — beides ist ein Compliance-Risiko.
Häufiger Fehler: Buttons funktional gleichsetzen
In der Praxis sehen wir regelmäßig:
- Shops, die «Vertrag kündigen» auch für Widerrufe verwenden — formal beendet das den Vertrag, aber ohne die für den Widerruf vorgeschriebene Rückabwicklung und Kostenrücktragung.
- Subscription-Anbieter, die Erstkäufe nur per Kündigungsbutton beendbar machen — das verletzt § 356a BGB für die ersten 14 Tage.
- Footer-Links wie «Vertrag beenden» mit weiterführendem Formular — formell vorhanden, aber rechtlich nicht zuordenbar.
Lösung: zwei klar getrennte Buttons mit eindeutiger Beschriftung, beide jeweils zum richtigen Formular führend.
Was Sie jetzt tun sollten
- Vertragsarten kartieren: Welche Verträge schließen Sie online ab — Einzelkäufe, Abos, Mischformen?
- Pflicht-Mapping: Welcher Button ist für welche Vertragsart vorgeschrieben?
- Funktional trennen: Zwei Buttons, zwei Formulare, zwei klar dokumentierte Prozesse im Backend.
- Wording-Audit: Sind beide Buttons eindeutig und nicht miteinander verwechselbar beschriftet?
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