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Datenschutz, Compliance und deutsches Digitalrecht — einfach erklärt.

DSGVO.pro im Mai 2026: 33 Compliance-Module, 8 neue Branchen-Module und KI-Recht-Tools — was diesen Monat dazugekommen ist
In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai haben wir DSGVO.pro um acht neue Branchen-Module erweitert — von der Anwaltskanzlei bis zur Pension. Damit deckt der Scanner jetzt 33 Compliance-Punkte ab, davon 11 weltweit einzigartige Prüfungen, die kein anderer EU-Scanner heute leistet. Plus: neue KI-Compliance-Werkzeuge zum 2. August 2026.

Widerrufsbutton-Pflicht ab 19. Juni 2026: 88 % der deutschen Top-Shops sind nicht vorbereitet
Ab 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB von jedem Online-Shop einen klar sichtbaren Widerrufsbutton. Fehlt er, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate + 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Wir haben 50 deutsche Top-B2C-Shops getestet — bei 88 % fanden wir auf der Startseite keine button-spezifische Widerruf-Formulierung.

Datenschutzerklärung-Vollständigkeit: Wie Sie Ihre /datenschutz-Seite mit der technischen Realität abgleichen
DSGVO Art. 13/14 verlangt vollständige Auflistung aller Datenverarbeiter in der Datenschutzerklärung. Wer Google Analytics nutzt, aber nicht erwähnt, riskiert Bußgelder durch die Datenschutzaufsicht. Wie Sie Ihre /datenschutz-Seite mit der technischen Realität abgleichen.

Impressum-Mindestangaben nach § 5 DDG: Was rein muss — und was häufig fehlt
§ 5 DDG verlangt klar definierte Pflichtangaben im Impressum jeder geschäftlich genutzten Website. Wer Felder vergisst, riskiert Abmahnungen ab €800 — der häufigste Auslöser im deutschen Web. Was rein muss, was optional ist, und was besonders oft fehlt.

KI-Content auf Ihrer Website ab 2. August 2026: Was Art. 50 AI Act verlangt — und was nicht
Art. 50 AI Act greift ab 2. August 2026. Chatbots, KI-generierte Bilder, automatische Texte und Voice-overs müssen sichtbar markiert werden. Was reicht — und was nicht. Ein Beitrag, der selbst KI-generiert und entsprechend gekennzeichnet ist.

§ 356a Widerrufsbutton vs § 312k Kündigungsbutton: Wann brauche ich welchen?
Seit 2022 schreibt § 312k BGB den Kündigungsbutton vor, ab 19. Juni 2026 kommt der Widerrufsbutton nach § 356a BGB hinzu. Beide klingen ähnlich, regeln aber unterschiedliche Sachverhalte. Wann brauche ich welchen — und können sie kombiniert werden?
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