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Volltext · 69 Paragraphen · 1 Kapitel
VerpackDG

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Das VerpackDG führt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen in Deutschland aus und gilt seit dem 12. August 2026. Es ist an die Stelle des Verpackungsgesetzes getreten, das bis zum Ablauf des 11. August 2026 galt. Die Registrierung im Verpackungsregister richtet sich nach § 6 VerpackDG; nach § 68 Abs. 2 gilt weiter als registriert, wer es nach § 9 der bis dahin geltenden Fassung war.

Erfüllt Ihr Shop die Registrierungspflicht nach § 6 VerpackDG?

DSGVO.pro prüft, ob auf Ihrer Website eine Registrierungsnummer des Verpackungsregisters auffindbar ist, und weist auf § 6 VerpackDG als Grundlage hin.

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69 §§
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 3Ergänzende Begriffsbestimmungen
§ 4Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials
§ 5Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
§ 6Registrierung; zuständige Behörde
§ 7Systembeteiligungspflicht
§ 8Branchenlösungen
§ 9Datenmeldungen
§ 10Vollständigkeitserklärungen
§ 11Ausnahmen von der Systembeteiligungspflicht
§ 12Beschränkungen der Bereitstellung bestimmter Verpackungen
§ 13Verbot bestimmter Tätigkeiten in Bezug auf Verpackungen
§ 14Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten
§ 15Systemanforderungen hinsichtlich Rückgabe und Entsorgung von schwermetallhaltigen Kunststoffkästen und -paletten
§ 16Konformitätserklärung und Jahresbericht für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten
§ 17Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 für bestimmte Glasverpackungen
§ 18Kontrolle der Einhaltung des Schwermetallgrenzwertes bei Glasverpackungen
§ 19Zulassung von Herstellern
§ 20Zulassung von Systemen
§ 21Finanzielle Leistungsfähigkeit der Systeme
§ 22Zulassung sonstiger Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 23Widerruf der Zulassung
§ 24Gemeinsame Stelle der Systeme
§ 25Meldepflichten der Systeme
§ 26Ökologische Gestaltung von Beteiligungsentgelten
§ 26aVorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte; Verordnungsermächtigungen
§ 27Abstimmung zwischen Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
§ 28Mitbenutzung der Sammelinfrastruktur; Wertstoffsammlung
§ 29Rahmenvorgabe
§ 30Berechnung der Entgelte
§ 31Weitere Pflichten der Systeme im Rahmen der Abstimmungsvereinbarungen
§ 32Ausschreibung von Sammelleistungen; Ausschreibungsführer
§ 33Durchführung des Ausschreibungsverfahrens
§ 34Zuschlagserteilung; Vertragsschluss
§ 35Einspruch; Schiedsgerichtsverfahren
§ 36Elektronische Ausschreibungsplattform
§ 37Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung
§ 38Getrennte Sammlung
§ 39Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung
§ 40Pflichten der Systeme zur getrennten Sammlung, Verwertung und Information
§ 41Pflichten der sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 42Anforderungen an die Verwertung
§ 43Mengenstromnachweis
§ 44Förderung von wiederverwendbaren Getränkeverpackungen
§ 45Mindestrezyklatanteil bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff
§ 46Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen
§ 47Hinweispflichten
§ 48Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung
§ 49Organisation
§ 50Finanzierung durch Systeme und Betreiber von Branchenlösungen
§ 51Finanzierung durch sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung und durch Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
§ 52Gesamtumlage und Kalkulationszeitraum
§ 53Gemeinkosten
§ 54Aufgaben
§ 55Automatisierung
§ 56Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
§ 57Aufsicht und Finanzkontrolle
§ 58Partieller Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde
§ 59Pflicht zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen
§ 60Wiederverwendbare Alternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher
§ 61Erleichterungen für kleine Unternehmen und für Verkaufsautomaten
§ 62Sprache der EU-Konformitätserklärungen
§ 63Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Verpackung
§ 64Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 65Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung
§ 66Bußgeldvorschriften
§ 67Einziehung
§ 68Übergangsvorschriften